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Wartung

Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung vom 29.6.1998 regelt die Wartungspflicht für medizintechnische Geräte. Die jährliche Messtechnische Kontrolle (Wartung) ist gesetzlich vorgeschrieben.

Der untenstehenden Wartungsliste können Sie entnehmen, welche Geräte durch unser Servicecenter gewartet werden.  

MTK Geräteliste 2010

Nutzen Sie die Vorteile durch einen MAICO Wartungsvertrag!

  • Günstigerer Wartungspreis im Vergleich zur Standardwartung
  • Sicherheit, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden
  • Keine langfristige Bindung. Die Vertragslaufzeit beträgt nur ein Jahr

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Email: servicecenter@maico.biz

 

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